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Das neue Solarspitzengesetz bietet neue Chancen für das Handwerk

16. September 2025 6 minutes Lesezeit

Photovoltaik (PV) ist in aller Munde. Die Nachfrage ist groß, überall auf den Dächern werden neue PV-Anlagen installiert, die Einspeisung von Strom ins deutsche Stromnetz ist allgegenwärtig, was in der Vergangenheit immer öfter zu negativen Strompreisen führte. Denn auf einmal ist ein Überschuss an Strom vorhanden, der gar nicht vollends benötigt wird.

Aus diesem Grund gilt seit dem 25. Februar 2025 das neue Solarspitzengesetz: eine wichtige Neuerung bezüglich der Verordnung für PV und deren Anlagenbetreiber. Diese Änderungen betreffen besonders die Förderung von Photovoltaikanlagen und die Rahmenbedingungen für deren Installation. Für alle ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen gelten neue Regelungen, die den Umgang mit Solarstrom wesentlich verändern. Das große Ziel ist dabei, die bisherigen Netzüberlastungen, besonders an sonnigen Tagen, durch Einspeisespitzen von PV-Anlagen zu vermeiden, um die deutschen Stromnetze zu entlasten und die Energiewende weiter voranzutreiben.

Aus diesen Regelungen können spezialisierte Betriebe ihre Vorteile ziehen: Die Beratung der Kunden zu Eigenverbrauch, Batteriespeicher und intelligenter Steuerung ihrer neuen PV-Anlage wird nun wichtiger denn je.

INFORS FÜRS HANDWERK

Wesentliche Änderungen im Überblick

Alle entscheidenden Punkte des Solarspitzengesetzes werden im Folgenden zusammengefasst. Und noch wichtiger ist die Frage: Welche Vorteile und Herausforderungen bringen diese Neuregelungen des Solarspitzengesetzes für Handwerksbetriebe?

Leistungsbegrenzung ohne intelligente Systeme

Eine neue PV-Anlage, die weniger als 100 Kilowatt-Peak (kWp) hat – ausgenommen sind Steckersolaranlagen bis 2 kWp –, darf vorerst nur 60 Prozent ihrer maximalen Leistung in das Stromnetz einspeisen, solange keine Steuerbox oder ein sogenanntes Smart Meter installiert ist. Doch die Drosselung der Einspeiseleistung wird die Nachfrage nach Smart Metern erhöhen! Durch das steigende Interesse an PV-Anlagen und die damit verbundene Installation von intelligenten Messgeräten wird es zukünftig zu einem hohen Aufkommen an neuen Aufträgen für viele Handwerksbetriebe mit qualifizierten Fachkräften kommen. Demnach ist mit einer damit verbundenen Umsatzsteigerung zu rechnen. Außerdem lohnen sich zusätzliche Dienstleistungen für kleine Betriebe deutlich mehr: Die Wartung, die Instandhaltung oder das Energiemanagement können so zu lukrativen Zusatzeinnahmen führen.

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Einspeisevergütung entfällt & Direktvermarktung wird profitabler

Sinkt der Strompreis an der Börse, aufgrund zu hoher Einspeisungen von Solarstrom durch viele Sonnentage in Deutschland, gibt es zukünftig weniger oder keine Vergütung mehr für Betreiber neuer PV-Anlagen. Die Neuregelungen sollen die Einspeisung von Solarstrom ins deutsche Netz anderweitig attraktiv machen – etwa durch die gezielte Eigennutzung, Speicherung oder eine flexible Einspeisevergütung von Solarstrom für den Verbraucher. Beispielweise können Anlagenbetreiber Solarstrom günstig kaufen und später mit Gewinn verkaufen oder direkt an die Strombörse gehen. Das ist jedoch nur durch die Nutzung von Smart Metern möglich. Die Installation dieser Messgeräte zahlt sich also aus, auch wenn sie nicht zwingend Vorgeschrieben ist. Diese Tatsache wird wiederum die Auftragsbücher der Handwerksbetriebe freuen.

Zusätzlich bietet die Direktvermarktung Handwerkern die Möglichkeit neue Geschäftsfelder zu erschließen. Beispielsweise können Betriebe die Direktvermarktung als Auftrag vom Kunden direkt übernehmen, da durch weniger Bürokratieaufwand Zeit und Kosten eingespart werden.

Kostenanpassungen & vereinfachte Anschlussverfahren für intelligente Systeme

Zur Digitalisierung und Flexibilität des deutschen Stromnetzes sind die Smart Meter als Messgeräte zwingend notwendig. Es gilt eine verpflichtende Installation dieser Messgeräte für neue PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden.

Die Kosten für den Einbau dieser Messtechnik in die Anlage erhebt der jeweilige Netzbetreiber und muss vom Betreiber der Solaranlage selbst getragen werden. Hierfür sind die maximalen Jahreskosten je nach Anlagengröße gestaffelt und kann beim jeweiligen Messstellenbetreiber nachgefragt werden. Auch hier ist es denkbar, dass Handwerksbetriebe den Service für diese Auskünfte übernehmen und ihre Kundschaft entsprechend beraten.

Planungssicherheit & Fachkräftequalifizierung

Die neuen Regelungen zum Solarspitzengesetz bei PV-Analgen ermöglichen Gewerbetreibenden durch die zukünftige positive Auftragslage die eigenen Ressourcen und Arbeitskräfte wesentlich besser zu kalkulieren und langfristige mehr Projekte für erneuerbare Energien an Land zu ziehen. Die Installation und Wartung von neuen Solaranlagen sowie Bestandsanlagen gehört damit zum neuen Standardrepertoire eines auf PV-Anlagen spezialisierten Betriebes.

Die Förderung der Nutzung von Smart Meter ist für Mieterstromprojekte in Hinblick auf Effizienz und Transparenz von enormen Vorteil, denn Mieter und Vermieter können die Stromerzeugung wesentlich besser kontrollieren und profitabel die Stromerzeugung nutzen. Auch Handwerksfirmen, die vor allem in WBG und Gewerbeimmobilien arbeiten, können ihren Nutzen daraus ziehen: beispielsweise ergeben sich größere Wachstumschancen der Betriebe durch steigende Auftragslagen, zusätzliche Einnahmequellen entstehen, die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften wächst und die Betriebe erfahren eine größere Wertschätzung im regionalen Umfeld.

Die bereits aufgeführten gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderkulissen geben Betrieben mehr Sicherheit in Schulungen, Personal und Ausstattung zu investieren!

Für Betriebe, die auf die PV-Montage spezialisiert sind, sind grundlegende Kenntnisse zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und technischen Lösungen im Bezug auf das Solarspitzengesetz unerlässlich – ein gezielter Aufbaukurs schafft hier die nötige Handlungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Thomas Schieke

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